Umsetzung / Erlasse
Um die Verfahrensweisen von Behörden und Akteuren besser zu verstehen, versuchen wir - sofern wir Kenntnis erlangen - aktuelle Dokumente zu veröffentlichen.
17.12.2016 WeltN24 - Abschiebung ruht bei Berufsausbildung
Klarstellung des Brandenburger Innenministerium
08.11.2016 Flüchtlingsrat Schlesweig-Holstein - Integrationsgesetz
Erlass: Praktische Umsetzung der gesetzlichen Wohnsitzverpflichtung nach § 12a Abs. 1 AufenthG
§ 12a Abs. 1 AufenthG begründet für bestimmte Schutzberechtigte (siehe unten) und für die Dauer von maximal 3 Jahren Zeitraum eine gesetzliche Verpflichtung zur Wohnsitznahme in dem Bundesland, dem der Ausländer im Rahmen seines Asylverfahrens zugewiesen worden ist oder im Rahmen seines Verfahrens nach den §§ 22, 23 AufenthG Aufnahme fand. Gern. § 12a Abs. 7 AufenthG gilt die o.g. Regelung nicht für Ausländer, deren Anerkennung oder erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vor dem...
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat am 1. November mit einen Schreiben an die Bundesländer einen versuchten Aufguss einer schon vordem in Bayern in Kraft getretenen Regelung zum Integrationsgesetz verbreitet. Der BMI-Brief hat offenbar zum Ziel, in den Ländern, die sich beeindrucken lassen, das Gesetzesanliegen verbesserter Ausbildungszugänge für Flüchtlinge im Zuge der Verwaltungsumsetzung zur 3+2-Regelung zu unterlaufen.